Digital Services Act
Inhalt melden
Hier meldest du Inhalte, die du für rechtswidrig hältst. Wir brauchen die genaue Adresse, deine Begründung, deinen Namen und deine E-Mail-Adresse, so will es Art. 16 DSA, und ohne diese Angaben können wir nicht sinnvoll prüfen.
Was du hier melden kannst
Inserate, Firmenseiten, Bewertungen, Bilder und Nachrichten auf ExcavatorScout, die du für rechtswidrig hältst, etwa gestohlene Maschinen, gefälschte Markenware, fremde Fotos, Betrugsversuche, falsche Tatsachenbehauptungen über dein Unternehmen oder Maschinen, die nicht verkauft werden dürfen. Für eine Meinungsverschiedenheit mit einem Anbieter ist dieses Formular nicht gedacht; schreib ihm dann über „Nachrichten“ oder uns an info@excavatorscout.com.
Was wir mit deiner Meldung tun
Du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ein Mensch prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv, keine Software entscheidet darüber. Je nach Ergebnis entfernen wir den Inhalt, sperren den Zugang zu ihm, schränken seine Sichtbarkeit ein, pausieren das Konto oder lassen den Inhalt stehen. Über die Entscheidung informieren wir dich per E-Mail.
Was der betroffene Anbieter erfährt
Beschränken wir einen Inhalt, bekommt der Anbieter eine Begründung: welche Maßnahme, auf welcher Grundlage (Gesetz oder unsere AGB), auf welchen Tatsachen sie beruht, dass sie auf einer Meldung beruht, und wie er sich dagegen wehren kann (Art. 17 DSA). Deinen Namen nennen wir nur, wenn es um die Verletzung deiner eigenen Rechte geht, etwa bei einer Markenverletzung, und er zur Klärung nötig ist.
Wenn du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden bist
Antworte einfach auf unsere Entscheidungs-E-Mail; wir sehen uns den Fall dann noch einmal an, mit einer anderen Person als der, die zuerst entschieden hat. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt dir und dem Anbieter unabhängig davon offen. Beschwerden über uns als Anbieter eines Vermittlungsdienstes kannst du auch an die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste richten.
Missbrauch
Wer wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, dessen Meldungen bearbeiten wir nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit nicht mehr (Art. 23 DSA, sinngemäß). Wissentlich falsche Angaben können zudem strafbar sein.
Straftaten und Gefahr
Wenn du eine Straftat vermutest, die das Leben oder die Sicherheit von Menschen bedroht, wende dich sofort an die Polizei (110). Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern meldest du bitte bei der Polizei oder unter internet-beschwerdestelle.de, nicht nur bei uns.